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Erstellen von Brandschutzgutachten

Das Brandschutzgutachten mit den jeweiligen Konformitätsnachweisen


Beschreibung

Immer wieder stellt sich bei Bestandsgebäuden die Frage in wie weit diese in ihrer Konformität mit den heutigen Regelwerken übereinstimmen. Neben dieser Fragestellung ist ein häufiges Phänomen, dass Gebäude welche jahrzehntelang in einer bestimmten Nutzung eingestuft waren, anders genutzt werden. Diese Umnutzungen führen oft mit sich, dass bestimmte Anforderungen welche aus den geltenden Regelwerken stammen gegenüber der zukünftigen Räumlichkeit gestellt werden und erfüllt werden müssen. Des Öfteren sind diese Anforderungen nicht als solches umzusetzen, da zum einen die Struktur und Geometrie es nicht zulassen oder zum anderen die Gebäude denkmalgeschützt sind. Hiergegenüber wird öfters ein Brandschutzgutachten von den jeweiligen zuständigen Behörden, Architekten oder auch vom Bauherrn beauftragt um vor Augen geführt zu bekommen mit welchen Methoden, die Schutzziele erfüllt werden können, welche durch die Anforderungen aus den jeweiligen geltenden Regelwerken gestellt werden. Die Hinterlegung dieser vorgeschlagenen Methoden welche durch bauliche, anlagentechnische oder organisatorische Brandschutzmaßnahmen erfüllt werden, wird als Konformitätsnachweis bezeichnet. Die Vorgehensweise bei der Erstellung eines Brandschutzgutachtens erfolgt immer in Phasen. Die erste Phase ist die Bestandsaufnahme, welche durchgeführt werden muss. Die Bestandsaufnahme wird bildlich dokumentiert und anschließend in das Gutachten mit einbezogen. Neben der photographischen Bestandsaufnahme gilt es, die falls vorhandenen Pläne zu erkunden und zu überprüfen, ob diese mit der vorgefundenen Lage übereinander passen. Die Gebäude oder Räumlichkeiten sind betreffend ihren Abmessungen und Nutzungen in die jeweiligen Klassen einzustufen. Wenn all diese Punkte fachgemäß durchgeführt wurden, kann die eigentliche Analyse mit den jeweiligen Regelwerken oder ingenieurtechnischen Methoden erfolgen und das Gutachten erstellt werden. Das Ziel eines solchen Gutachtens liegt darin eine wirtschaftliche Lösung sowie das jeweilige Bauwerk auf dem heutigen Stand der Konformität zu haben.


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